Zuständige Stelle
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport, Referat 36
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport, Referat 36
Anerkennung von Laufbahnbefähigungen in der Fachrichtung Feuerwehr
Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Je nach Beruf können oder müssen Sie Ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen.