Zuständige Stelle
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Lavesallee 6
30169 Hannover
Telefon: +49 511 1206258
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Anerkennung als Rettungssanitäterin/Rettungssanitäter
Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Je nach Beruf können oder müssen Sie Ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen.
Leider wird ist dieses Verfahren nicht mehr angeboten und kann daher nicht gestartet werden.