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Für die Zurverfügungstellung von Dokumenten an die Verwaltung. Sofern Sie bereits einen Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II beim Jobcenter Rotenburg (W.) gestellt und ein Aktenzeichen mitgeteilt erhalten haben, können Sie hier vom Jobcenter angeforderte Unterlagen und Nachweise einreichen. Selbstverständlich können Sie auch Unterlagen übermitteln, ohne zuvor ein entsprechendes Anforderungsschreiben erhalten zu haben. Ihr Jobcenter-Aktenzeichen finden Sie im Kopf eines jeden Schriftstückes, welches Sie bereits vom Jobcenter Rotenburg (W.) erhalten haben. Für die erstmalige Beantragung von SGB II-Leistungen nutzen Sie bitte den entsprechenden Link auf der Homepage des Landkreises Rotenburg (W.): https://www.lk-row.de/buergerservice/bildung-und-arbeit/jobcenter/

Optionale Registrierung

Sie können dieses Verfahren auch ohne eine Registrierung nutzen.