Erläuterungen

Einheitlicher Ansprechpartner

Sie können für diese Antragstellung den Einheitlichen Ansprechpartner (EA) Niedersachsen beteiligen. Der EA hilft Ihnen, alle für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Tätigkeit relevanten Informationen zu finden und die notwendigen Verfahren und Formalitäten abzuwickeln.<br/>Bevor Sie die Aktion "Einheitlichen Ansprechpartner hinzufügen" aufrufen, kontaktieren Sie bitte den Einheitlichen Ansprechpartner direkt um den Rahmen der Unterstützung festlegen zu können. Die Kontaktdaten finden Sie hier: <a target='_new' href='http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=5500&article_id=15989&_psmand=18'>Einheitlicher Ansprechpartner</a>

Qualifizierte elektronische Signatur

Durch den Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur können Bürger sowie Unternehmer elektronische Dokumente vor dem Versand mit einer persönlichen qualifizierten Signatur versehen. Durch diese Signatur bestätigen Sie die Urheberschaft sowie die Unverfälschtheit des Dokuments. Gemäß § 126 a BGB ersetzt diese qualifizierte Signatur Ihre handschriftliche Unterschrift.

Um eine qualifizierte Signatur einsetzen zu können, müssen Sie

  • über einen PC mit Internetanschluss,
  • über ein Kartenlesegerät der Schutzklasse 3 und
  • über entsprechende Signatursoftware verfügen.

Im Internetangebot der Bundesnetzagentur finden Sie eine aktuelle Liste aller durch die Bundesnetzagentur akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieter (ZDA), ausführliche Informationen über Anbieter von Signaturkarten und Kartenlesegeräte, sowie Hilfestellungen zu allen Fragen der Signaturbeantragung.

www.bundesnetzagentur.de

Hinweis: Wenn Sie eine elektronische Signatur beantragen möchten, können Sie Ihre Antragsbearbeitung unterbrechen und nach Erhalt der elektronischen Signatur wieder fortsetzen.