Niedersachsen ist das Land der Pferde. Um die 250.000 Pferde sind hier registriert. Alle Jahre wieder blicken die dazugehörigen Menschen der Silvesternacht sorgenvoll entgegen und bangen um das Wohl ihrer Schützlinge. Die Knallerei ist für die meisten Tiere schlimm, aber während man Hunde oder Katzen noch im sicheren Haus unterbringen kann, ist das bei Pferden leider nicht der Fall. Insbesondere Offenstallpferde sind der Böllerei oft hilflos ausgeliefert. Jedes Jahr geraten unzählige Pferde in Panik, verletzen sich oder andere, verursachen Unfälle, erleiden eine Kolik oder sterben gar an einem Herzinfarkt. Und jedes Jahr bringen sich viele Pferdemenschen in Gefahr, weil sie ihren Tieren in der Silvesternacht beistehen, um das Schlimmste zu verhindern.
Pferde sind Fluchttiere. Sie verfügen über sehr sensible Sinnesorgane und nehmen die Knall-, Zisch- und Lichteffekte sehr intensiv wahr. Dazu kommt noch der Brandgeruch, der sofort das limbische System aktiviert und das Pferd in höchste Alarmbereitschaft versetzt. Weil Silvester ein sehr seltenes und plötzlich auftretendes Ereignis ist, haben die Pferde keine Möglichkeit, sich allmählich an das Geschehen zu gewöhnen, sondern sie werden alljährlich in voller Intensität mit dieser Reizüberflutung konfrontiert. Aus dem daraus entstehenden akuten Angstzustand entwickelt sich nicht selten eine krankhafte Phobie oder sogar ein Trauma. Viele Pferde zeigen noch lange nach der Silvesternacht Verhaltensauffälligkeiten und sind zum Beispiel schreckhafter als sonst.
Wie stark ein Pferd auf ein Feuerwerk reagiert, hängt ganz entschieden von dessen Entfernung ab.
Im Sprengstoffgesetz (§23) ist geregelt, dass in unmittelbarer Nähe zu brandgefährlichen Gebäuden das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten ist. Zu den brandgefährlichen Gebäuden gehören unter anderem auch Stallanlagen. Das Land Niedersachsen nennt hier einen Abstand von 200 Metern für hochsteigende Feuerwerkskörper und 30 Meter für handgeworfene Pyrotechnik. Der Tierschutz wird hierbei noch nicht berücksichtigt. Dabei ist im Tierschutzgesetz verankert, dass man einem Tier nicht ohne triftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen oder es in schwere Angst versetzen darf.
Da für Pferde die Stärke eines Reizes ausschlaggebend für ihre Reaktion ist, kann man über einen entsprechenden Abstand vieles regulieren. 200 Meter sind hier für Raketen nicht ausreichend, denn je nach Windrichtung und -stärke verändert sich die Flugbahn entsprechend und der Feuerwerkskörper kann dann unter Umständen deutlich näher explodieren. Auch die handgeworfenen Feuerwerkskörper versetzen ein Pferd in Panik, wenn sie in unmittelbarer Nähe ihren vollen Knalleffekt entfalten.
Deswegen möchten wir das Land Niedersachsen hiermit inständig darum bitten, einen Erlass zu verfassen, der das private Feuerwerk in einem Umkreis von 300 Metern um jegliche Form der Pferdehaltung verbietet. Dieses Verbot soll für hochsteigende Feuerwerkskörper und handgeworfene Pyrotechnik gleichermaßen gelten und schon für den Jahreswechsel 2024 Gültigkeit haben.
Niedersachsen ist dicht besiedelt und die meisten Pferde leben in Siedlungsnähe. Die private Böllerei hat in den letzten Jahren enorm zugenommen, die Verkaufszahlen zeigen das deutlich. Wir halten es deshalb für unbedingt notwendig, dass ein solcher Erlass eingeführt wird. Wenn das Pferdeland Niedersachsen hier mit gutem Beispiel vorangeht, werden sicherlich auch andere Bundesländer folgen.
Zum Wohle unserer Pferde!